Sorbisches Kommunalprogramm (Zweisprachigkeit)
Der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler ist auch Ansprechpartner im Innenministerium für die Belange der Minderheiten. Für die Kommunen des sorbischen Siedlungsgebietes gibt es im Doppelhaushalt 2023/2024 Zuweisungen für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweisprachigkeit.
Jede Kommune im sorbischen Siedlungsgebiet kann jährlich bis zu 5.000,00 Euro zur Umsetzung der Zweisprachigkeit beantragen. Neben Beschilderungen, Webseiten und Amtsblättern können auch kommunale Bibliotheken oder Verkehrsunternehmen unterstützt werden. Außerdem wird das Servicebüro in Hoyerswerda gefördert.
Sorbisches Übersetzungsbüro
Das Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten in Hoyerswerda ist ein kostenfreier Übersetzungs- und Beratungsdienstleister für die Kommunen. Hier kann beispielsweise unbürokratisch und zielgerichtet bei der Erstellung und Erweiterung einer zweisprachigen Internetpräsenz geholfen werden. Auch bei Fragen nach passgenauen sorbischen Übersetzungen von Beschilderungen oder der Erarbeitung zweisprachiger und einheitlicher Muster unter anderem für Satzungen und Formulare steht das Servicebüro den Kommunen unterstützend zur Seite.
Dieses Servicebüro ist in den sorbischen Siedlungsgebieten in Sachsen und Brandenburg bislang einmalig.
So können Sie das Servicebüro erreichen:
Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten
☎ 03571 - 60 84 613
✉ info@sb-kom.de
sb-kom.de